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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum Hela Winter Gewinnspiel

 

 

1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Hela Gewürzwerk Hermann Laue GmbH, Beimoorweg 11, 22926 Ahrensburg (im Folgenden: „Hela“). Die Website, über die teilgenommen werden kann, wird von der Profihost GmbH, Expo Plaza 1, 30539 Hannover gehostet.

 

2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die teilnehmenden Personen diese Teilnahmebedingungen.

 

3. Bei dem Gewinnspiel werden insgesamt 60 Hela Mysteryboxen (mit einem Warenwert von je 100€) verlost.

Der Inhalt der Pakete ist geheim.

 

4. Die Teilnahme ist nur online auf der Website www.hela-shop.eu möglich. Dazu muss der Teilnehmer diese Website entweder über den QR-Code, der auf den Neckhängern an den Aktionsprodukten und auf den im Handel tlw. erhältlichen Postkarten abgedruckt ist, oder durch direkte Eingabe der Website aufsuchen.

 

Als nächstes muss der Teilnehmer auf der Website eine Gewinnspielfrage richtig beantworten das auf der Website bereitgestellte Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäß mit Anrede, Vor- und Nachnamen und E-Mail-Adresse ausfüllen. Außerdem muss er die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen akzeptieren und auf „jetzt teilnehmen“ klicken.

 

Die 60 Hela Mysteryboxen werden unter allen Teilnehmern, die die Gewinnspielfrage richtig beantwortet und wie oben beschrieben teilgenommen haben, nach dem Zufallsprinzip verlost.

 

6. Teilnahmeschluss ist der 31. Januar 2024, 23:59 Uhr MEZ. Spätere Eingaben werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Hela kann für technische Störungen oder Defekte, wie z. B. Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik, der mobilen Endgeräte oder der Computer oder für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, nicht verantwortlich gemacht werden.

 

7. Mehrfachteilnahmen sind möglich.

 

8. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Mitarbeiter von Hela, und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme im Namen von Dritten oder über Gewinnspielvereine, -agenturen oder automatisierte Dienste ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

9.  Hela behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die in unlauterer Weise versuchen, den Teilnahmevorgang, die Gewinnchancen oder das Gewinnspiel zu manipulieren.

 

10. Die Gewinner werden nach der Auslosung Anfang Februar 2024 per E-Mail bzw. per Post benachrichtigt und gebeten, ihre Adresse in Deutschland anzugeben. Nach Mitteilung der Adresse werden ihnen die Gewinnpakete an diese Adresse geschickt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Gewinner trotz zweifacher Bitte per E-Mail, ihre Adresse mitzuteilen, diese nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Versendung der zweiten E-Mail mitgeteilt haben. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner ausgelost.

 

11. Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von Hela und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

12. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

 

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

14. Das Gewinnspiel nebst Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen und die gesamte Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zwischen den Teilnehmern und Hela unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

15. Hela behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen, wenn dies aus technischen Gründen, z.B. Infektion des Computersystems mit Viren, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software oder aus rechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich wird.

 

16. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

 

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