Hela Gewürzwerk Hermann Laue GmbH
(Stand: August 2020)
Einleitung
Diese Richtlinie ist eine verbindliche Vorgabe für alle geschäftlichen Aktivitäten der Mitarbeiter der Hela Gewürzwerk Hermann Laue GmbH* zum einen für den Umgang mit Geschäftspartnern sowie innerhalb des Unternehmens hinsichtlich des Umganges der Mitarbeiter** von Hela unter einander.
Ziel ist es, das Vertrauen, welches unsere Geschäftspartner in uns haben, zu stärken und der Verantwortung, die wir sowohl gegenüber unseren Geschäftspartnern als auch gegenüber unseren Mitarbeitern haben gerecht zu werden. Dies setzt voraus, dass wir uns stets an Recht und Gesetz halten und verlässliche Partner sind. Nur dadurch können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und unseren wirtschaftlichen Erfolg dauerhaft sichern.
Insbesondere respektiert und unterstützt Hela die Einhaltung international anerkannter Menschen- rechte. Dabei werden von Hela die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) strikt eingehalten.
Weiterhin gewährleistet Hela die Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ausdrücklich werden die Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit von 1930 (Übereinkommen 29 der ILO) sowie über die Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957 (Übereinkommen 105 der ILO) befolgt. Hela beachtet ebenso die einschlägigen Regelungen zum Verbot der Kinderarbeit. Die Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung von 1973 (Übereinkommen 138 der ILO) und über das Verbot sowie unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999 (Übereinkommen 182 der ILO) werden eingehalten.
Bitte betrachten Sie diese Verhaltensrichtlinie als Leitlinie, welche verbindliche Grundsätze und Mindeststandards für alle Mitarbeiter bei Hela setzt. Insbesondere den Führungskräften kommt bei der Einhaltung der Richtlinie eine besondere Vorbildfunktion zu.
* im folgenden „Hela“ genannt.
** Lediglich zur besseren Lesbarkeit wurde im Rahmen dieser Richtlinie auf die Nennung weiblicher Endungen (z. B. Mitarbeiter/innen) bewusst verzichtet – eingeschlossen sind selbstverständlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Kolleginnen.
Inhaltsverzeichnis
1. Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
2. Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität
a) Zuwendungen
b) Spenden und Sponsoring
c) Verhalten gegenüber Behörden und Amtsträgern
3. Vermeidung von Interessenkonflikten
a) Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten
b) Potenzielle Interessenkonflikte durch Beteiligungen
c) Vermeidung von Interessenkonflikten bei Verträgen mit nahestehenden Personen
4. Handeln nach dieser Richtlinie
5. Ansprechpartner
6. Ethik-Hotline
7. Schlussbestimmungen
1. Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
Alle Mitarbeiter von Hela sowie die Geschäftspartner sind fair zu behandeln und ihre Rechte sowie ihre Privatsphäre zu respektieren.
Eine unterschiedliche Behandlung von Personen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Rasse, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, welche nicht aufgrund sachlicher und objektiver Gründe gerechtfertigt ist, ist auszuschließen.
Hela toleriert keine Form von Mobbing am Arbeitsplatz. Bitte berücksichtigen Sie, dass Anzeichen für Mobbing, wie Schikanen, ehrverletzende oder unwürdige Behandlung sowie Verbreiten von Gerüchten, durch Hela nicht toleriert werden.
Hela verurteilt jedwede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und ggf. damit zusammenhängende Benachteiligung auf das Schärfste.
Als Familienunternehmen ist für Hela ein familiäres Miteinander von besonderer Bedeutung. Ein familiäres Miteinander bedeutet für Hela einen Umgang der von Vertrauen, Beständigkeit, Toleranz, Respekt, Offenheit und Höflichkeit geprägt ist.
Durch klare Ansprachen, realistischen Erwartungen und Feedbackmöglichkeiten wird ein fairer Umgang miteinander angestrebt. In einem angenehmen Arbeitsumfeld können unsere Mitarbeiter ihre individuellen Stärken ausspielen und zum Erflog Helas beitragen. Hierbei helfen uns flache Hierarchien flexibel und schnell auf Marktgegebenheiten reagieren zu können.
Unsere Kunden profitieren von der Hela-Crew. Aus diesem Grunde fördert Hela im hohen Maße soziale Kompetenz, das Gemeinschafts- und Verantwortungsgefühl.
Prozesse und Arbeitsweisen werden bei Hela offen diskutiert und optimiert. Vielfältige Ideen und Sichtweisen helfen uns die Qualität der Arbeit kontinuierlich zu verbessern und sichern so den nachhaltigen Erfolg von Hela. Hierbei leitet uns der Satz „Wer auf hört besser werden zu wollen hat aufgehört gut zu sein.“
Des Weiteren hat jeder Mitarbeiter das Recht und die Pflicht Verstöße gegen die Verhaltensregeln bei der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten zu melden.
2. Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität
Hela duldet keinerlei Korruption und andere Wirtschaftskriminalität und wendet sich aktiv gegen alle in dem Zusammenhang denkbaren Verhaltensweisen. Es wird alles Erforderliche getan, um Korruption und damit verbundene kriminelle Handlungen aufzudecken und ohne Unterscheidung der Person zu verfolgen.
Korruption beinhaltet das missbräuchliche Ausnutzen einer besonderen Vertrauensstellung oder anvertrauter Macht um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Derartiges Vorgehen (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und –gewährung) schadet der Wirtschaft und Hela insbesondere. Es kann gravierende strafrechtliche Konsequenzen haben.
a) Zuwendungen
Hela vergibt Aufträge und erlangt solche ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und im fairen Wettbewerb.
Geschäftspartner, insbesondere Lieferanten, sind daher allein auf Basis eines lauteren Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Parameter Preis, Qualität und Leistungseignung auszuwählen. Sämtliche Zuwendungen (Geld, Sachwerte, geldwerte Leistungen oder sonstige materielle oder immaterielle Vorteile) dürfen nicht gefordert werden, wenn darauf kein rechtlicher Anspruch besteht.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zu diesen unzulässigen Zuwendungen auch Einladungen zu Veranstaltungen, Eintrittskarten und Rabatte gehören, sofern sich diese nicht an alle Hela Beschäftigte oder große Teile der Belegschaft richten. Kleinere Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen dürfen nur im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten und zudem nur, soweit diese nicht geeignet sind, den Eindruck zu erwecken, unternehmerische Entscheidungen beeinflussen zu können, entgegengenommen werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Einladungen durch Geschäftspartner zu Veranstaltungen (z. B. Sport-/Kulturveranstaltungen oder Seminare) sowie Geschäftsessen nur dann zulässig sind, wenn die Geschäftsüblichkeit des Anlasses, der Art, der Häufigkeit und des Umfanges nach gegeben ist, wenn die Einladung freiwillig und in einem angemessenen Rahmen erfolgt.
Sollten Sie Zuwendungen erhalten, die gegen diese Richtlinie verstoßen, sind die Zuwendungen zurück zu gewähren; sollte dies nicht möglich oder unangebracht sein, stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Vorgesetzten zum weiteren Vorgehen ab. Zweifelsfälle, auch, was den Wert der Zuwendungen angeht, sind mit Ihrem Vorgesetzten zur Entscheidung zu besprechen.
Dasjenige, was für Zuwendungen an Hela Mitarbeiter gilt, gilt auch umgekehrt bei Aktivitäten gegenüber Geschäftspartnern und Dritten.
b) Spenden und Sponsoring
Sämtliche Spenden und Sponsoring-Maßnahmen von Hela können nur gegenüber gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen oder Projekten und ihren Trägern erfolgen.
Grundsätzlich ist die Gewährung von Spenden nur möglich, wenn sie nicht an Empfänger gewährt werden, an denen der jeweilige Mitarbeiter selbst oder seine Angehörigen finanziell beteiligt oder anderweitig involviert sind oder sonst indirekte Vorteile erhalten.
Spenden bedürfen unabhängig von der Spendenhöhe der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Geschäftsführers. Sie müssen in jedem Fall dokumentiert und in geeigneter Weise transparent gemacht werden.
c) Verhalten gegenüber Behörden und Amtsträgern
Bei Inhabern politischer Ämter und Vertretern von Behörden oder öffentlichen Institutionen (sogenannte Amtsträger) geltend erhöhte Anforderungen in Bezug auf Zuwendungen – ihnen dürfen weder direkt noch indirekt Zuwendungen oder sonstige Vorteile angeboten werden.
Bereits kleinere Aufmerksamkeitsgeschenke oder wiederholte gemeinsame Essen können bei Amtsträgern strafrechtlich relevant sein.
Vor diesem Hintergrund sind jegliche Zuwendungen, welche in begründeten Ausnahmefällen an Amtsträger erfolgen sollen, stets im Vorfeld mit Ihrem Vorgesetzten abzuklären.
3. Vermeidung von Interessenkonflikten
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten von Mitarbeitern und damit einhergehenden Nachteilen für Hela sind geschäftliche und private Interessen streng voneinander zu trennen. Bitte berücksichtigen Sie, dass geschäftliche Verbindungen und Kontakte weder zu Ihrem eigenen noch zu fremdem Vorteil ausgenutzt werden dürfen.
a) Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten
Hela begrüßt es, wenn sich Mitarbeiter in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, in Vereinen, in öffentlichen Funktionen auf kommunaler oder überregionaler Ebene sowie ehrenamtlich engagieren. Es ist jedoch selbstverständlich, dass solche Engagements die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Mitarbeiter nicht gefährden dürfen und mit Ihrer jeweiligen Stellung im Unternehmen vereinbar sein müssen. In Zweifelsfällen ist eine vorherige Abstimmung mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Personalbereich angezeigt.
Eine Tätigkeit für einen Wettbewerber oder einen Geschäftspartner von Hela ist grundsätzlich nicht gestattet, um jegliche Interessenkonflikte auszuschließen.
Mitarbeiter sind verpflichtet, Nebentätigkeiten, welche vergütet werden, dem Personalbereich anzuzeigen und bedürfen einer Zustimmung. Diese Zustimmung kann verweigert oder ggf. widerrufen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die Tätigkeit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigt wird oder gesetzliche Pflichten verletzt werden.
b) Potenzielle Interessenkonflikte durch Beteiligungen
Kapitalmäßige Beteiligungen von Hela Mitarbeiter an anderen Unternehmen, welche im direkten geschäftlichen Umfeld von Hela agieren, sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt.
Ausgenommen hiervon sind Beteiligungen an Aktiengesellschaften als Kleinaktionär oder an Publikumsfonds mit breiter Anlagestreuung. Bereits bestehende Beteiligungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen, sind der Geschäftsführung anzuzeigen.
c) Vermeidung von Interessenkonflikten bei Verträgen mit nahestehenden Personen
Verträge, die Mitarbeiter im Namen von Hela mit nahestehenden Personen (z. B. Ehepartnern, eheähnlichen Lebenspartnern, eigenen Kindern, Eltern, Geschwistern, Nichten oder Neffen) schließen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorgesetzten. Dies gilt auch, wenn solche Verträge aufgehoben oder geändert werden sollen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Zustimmungspflicht auch für von Ihnen verantwortlich betreute Verträge mit Unternehmen gilt, in denen Ihnen nahestehende Person ebenfalls verantwortlich tätig sind.
4. Handeln nach dieser Richtlinie
Jeder Mitarbeiter ist persönlich aufgerufen, sein Verhalten nach dieser Richtlinie auszurichten und sich über seine eigene Verantwortung bewusst zu werden.
Führungskräfte haben insbesondere die Pflicht, mit gutem Beispiel bei der Einhaltung der Richtlinie voranzugehen. Sie haben diese Verhaltensrichtlinie im geschäftlichen Alltag umzusetzen und mit Leben zu füllen.
Hinweise auf Abweichung von dieser Verhaltensrichtlinie sind ernst zu nehmen und werden überprüft.
Jeder Mitarbeiter, der gegen die Regelungen dieser Verhaltensrichtlinie verstößt, muss damit rechnen, das die rechtlich möglichen Sanktionen ergriffen werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen.
5. Ansprechpartner
Bitte suchen Sie bei Fragen zu dieser Verhaltensrichtlinie oder Unsicherheiten in Bezug auf das richtige Verhalten im Einzelfall das Gespräch mit Ihrem direkten Vorgesetzten oder dem nächsthöheren Vorgesetzten. Gern steht Ihnen auch alternativ der Ethikbeauftragte Herr Dirk Meyercordt als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unbenommen können Sie sich ebenso an Ihren Betriebsrat wenden.
6. Ethik-Hotline
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit über unsere Ethik-Hotline, von Ihnen vermutete oder bekannte Handlungen und Aktivitäten anonym zu melden, die eventuell zu rechtlichen oder ethischen Problemen führen oder gegen geltendes Recht oder die Unternehmensrichtlinien verstoßen könnten. Zugang zu dieser Hotline hat der vorgenannte Hela Ethikbeauftragte, der nach einem Hinweis Untersuchungen durchführen und die Geschäftsführung entsprechend informieren wird.
Sie erreichen unsere Ethik-Hotline unter +49 (0)4102 496-444.
7. Schlussbestimmungen
Soweit im Arbeitsvertrag oder in speziellen Richtlinien weitergehende Regelungen enthalten sind, behalten diese ihre Gültigkeit. Die Bestimmungen der jeweiligen Arbeitsverträge gelten im Übrigen fort. Einschlägige betriebliche, tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen sind einzuhalten.